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Sachsens Hochschulen führen im Sommersemester die Lehre weitgehend wieder in Präsenz durch

04. April 2022

Sachsens Hochschulen führen im Sommersemester die Lehre weitgehend wieder in Präsenz durch und fördern mit zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen die Sicherheit auf dem Campus

Wissenschaftsministerium, Landesrektorenkonferenz (LRK) und Berufsakademie Sachsen (BA Sachsen) verständigen sich darauf, dass die jeweiligen Hochschulen die Situation vor Ort am besten einschätzen können und im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Maßnahmen ergreifen, die im Sinne des Infektionsschutzes angemessen sind.

Die Covid-19-Pandemie bleibt für die höheren Bildungseinrichtungen in Sachsen auch im Sommersemester 2022 eine große Herausforderung. Bisher wurde sie gut gemeistert.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow führt hierzu aus: „Die Impfquote bei den Studierenden und wissenschaftlichen Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen ist deutlich besser als in der Allgemeinbevölkerung, was sich daran zeigt, dass in den Testzentren an den Hochschulen nach Einführung der 3G Regel für den Besuch von Präsenzveranstaltungen der Hochschulen nur eine überschaubare Zahl von Studierenden zum Test gekommen sind. Auch haben Umfragen unter den Studierenden bereits im Herbst 2021 ergeben, dass die jungen Menschen das Impfangebot sehr ernst genommen und genutzt haben. Nach Auffassung  des Wissenschaftsministeriums, der LRK und der BA Sachsen kann man die Tendenz beobachten, dass ein guter Impfstatus zwar nicht vollständig vor einer Infektion schützt, aber in der Regel einen schweren Krankheitsverlauf verhindern kann.“

Die sächsischen Hochschulen plädieren daher weiterhin dafür, Impfangebote möglichst flächendeckend und niederschwellig anzubieten, um die Impfquote weiter zu erhöhen und bei den Studierenden und wissenschaftlichen Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.

Die Hochschulen werden im Sommersemester wieder weitgehend die Lehre im Präsenzunterricht durchführen und dabei Entscheidungen über Hygienemaßnahmen wie ggf. eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und Testangebote bei bestimmten Arbeiten (z.B. in Laboren) treffen. Da sich die Anforderungen an den einzelnen Hochschulen jedoch stark unterscheiden, bleiben die Anordnungen von Maßnahmen im Entscheidungsbereich der jeweiligen Hochschule. Rechtsgrundlagen sind hierfür sowohl die geltenden Arbeitsschutzregeln als auch das Hausrecht der Rektorate.

„Hochschulen wie z.B. die Palucca Hochschule für Tanz, mit wenigen hochqualifizierten Studierenden und einen Schulbetrieb, die Kunst- und Musikhochschulen haben nun mal andere Bedarfe an Schutzmaßnahmen vor Infektionen als eine breit aufgestellte Volluniversität mit mehr als 30 Tausend Studierenden oder eine TU mit vielen Laboren und Technikumsräumen. Deshalb setzen wir nach wie vor darauf, dass spezielle vor Ort Kenntnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen besser sind, als zentrale Vorgaben. LRK und Wissenschaftsministerium empfehlen weiterhin, FFP2 Masken als effektive Schutzmaßnahme im Präsenzbetrieb anzusehen.", so der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Klaus-Dieter Barbknecht.

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