Prof. Dr. Roy Fritzsche
stellv. Leiter Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Standort Glauchau
Telefon | 03763/173-454 |
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Raum | 505 |
Bildung ist der Motor für Weiterentwicklung und Erfolg! Gerade in der heutigen Zeit sind in der Sächsischen Region demografischer Wandel und die digitalen Vernetzungen, sowie Kürzungen von lukrativen Fördermitteln die neuen Herausforderungen im Klein- und Mittelstand unserer hier ansässigen Unternehmen.
Es gilt sich kontinuierlich persönlich, sowie fachlich weiterzuentwickeln und damit aktiv zum Unternehmenserfolg beizutragen. Dies betrifft alle Bereiche der Wertschöpfungskette in einem Unternehmen.
Bisher sind wir Ihnen als zuverlässiger und anerkannter Partner für die Ausbildung Ihrer Studenten bekannt. Mit diesem exklusiven Weiterbildungsangebot möchten wir Ihren Fach- und Führungskräften, sowie unseren Studenten die Möglichkeit geben, Ihr Know-how und Ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln. Sie erhalten sofort umsetzbares Praxiswissen, die für Ihren unternehmerischen und beruflichen Erfolg relevant sind.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen als Werbungskosten absetzbar.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des/der Arbeitnehmers/-in im weitesten Sinne fördern. Neben den Seminargebühren können auch Fahrt- und Übernachtungskosten etc. steuermindernd veranschlagt werden. Daraus ergeben sich in der Regel erhebliche Steuereinsparungen. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab.
Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Das entsprechende Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen "BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt. Z. VI R 137/01".
Mit der Förderung “Weiterbildungsscheck Sachsen“ werden Arbeitnehmern bis zu 80% der Weiterbildungskosten erstattet. Suchen Sie hierzu Ihr Wunschseminar aus, holen drei Vergleichsangebote und reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. Eine Förderung von 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen 2500€ nicht übersteigt. Andernfalls gelten gesondert, gestaffelte Regelungen.
Für weitere Details und Ihren Antrag folgen Sie bitte dem Link:
www.sab.sachsen.de
Unternehmen haben die Möglichkeit über das „Einzelbetriebliche Förderverfahren“ des Europäischen Sozialfonds, sowie dem Land Sachsen eine Kostenübernahme bis zu 80% der Seminargebühren erstattet zu bekommen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für weitere Details sowie dem Förderantrag folgen Sie bitte dem Link:
www.sab.sachsen.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen eine Annahme von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit Prämiengutschein der Bildungsprämie leider nicht möglich sind.
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Leiterin Wissens- und Technologietransfer
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