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Während des Studiums

Ihr Weg durch das Studium an der Berufsakademie

Liebe Erstsemestler, wir begrüßen Sie recht herzlich an der Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Glauchau und wünschen für das bevorstehende Studium alles Gute und viel Erfolg. Zu Ihrer Information und Hilfe haben wir hier das Wichtigste über die BA in Glauchau zusammengestellt. 

Hier erhalten Sie wichtige Informationen für Erstsemester, zu Versicherungspflicht und Beiträgen, dem Studienablauf, sowie dem Wohnen und Leben in Glauchau.

Als Studierende der Berufsakademie Sachsen übernehmen Sie von Anfang an Verantwortung – als Mitarbeiter/in in Ihrem Praxisunternehmen für die Ihnen übertragenen Aufgaben und als Studierende/r in der Staatlichen Studienakademie Glauchau – für sich selbst und Ihre Studienergebnisse.

Lösen Sie mit Ihren Studienarbeiten und sonstigen studentischen Projekten unter Begleitung unserer erfahrenen Dozentinnen und Dozenten in Theorie und ­Praxis konkrete praktische Probleme auf der Grundlage theoretischer Erkenntnisse. - Lernen Sie forschend! 

Während der Studienzeit besteht grundsätzlich Präsenzpflicht (vgl. SächsBA bzw. Studien-bzw. Ausbildungsvertrag). Bei Krankheit müssen Sie sich (auch während der Theoriephase) bei Ihrem Praxis­partner und im Verwaltungsbüro Ihres Studienganges unverzüglich abmelden und ein ärztliches Attest (Krankenschein) vorlegen.

Das Duale Studium ist modular aufgebaut. Die Module schließen jeweils mit Modulpüfungen ab. Sie ab­solvieren Ihr Studium im Verbund von so genannten Seminagruppen mit max. 35 Studierenden. Klein­grup­penarbeit und persönliche Atmosphäre sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Während des dreijährigen Studiums sind Sie Studierender und gleichzeitig sozialver­sicherungs­pflichtiger Mitarbeiter im Unterneh­men und erhalten eine Studien- bzw. Ausbildungsvergütung von mindestens 440 Euro monatlich (gilt ab 01.10.2015) – egal ob Sie gerade in der theoretischen Studienphase oder in der Praxisphase studieren.

Prinzipiell ist es möglich, BAföG zu beantragen. Da wir aber eine Duale Hochschule sind und mit Unternehmen zusammenarbeiten, die unseren Studierenden eine Studienvergütung zahlen, wird diese Möglichkeit höchst selten genutzt.

Zuständig für Ihre BAföG Anfragen ist der Landkreis Zwickau. Kontaktdaten, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.  

Mit Ihren Studienunterlagen erhalten Sie zu Beginn des ersten Semesters Ihren Studentenausweis, durch den Sie Zugang zu vielen studentischen Vergünstigungen und Preisermäßigungen in ganz Deutschland haben. Mit dieser Chipkarte können Sie außerdem in der auf dem Campus ansässigen Mensa Geld auf­la­den und bezahlen. Außerdem stehen Ihnen – ebenso nach entsprechender Aufladung – Kopiermög­lich­keiten an der Studienakademie zur Verfügung und die Chipkarte ersetzt Ihren Bibliotheksausweis inkl. Zahl­funktion.

Dual Studierende sind gleichzeitig Mitarbeiter im Unternehmen (Praxispartner). Sie gelten während des gesamten Studiums als versicherungspflichtige Beschäftigte. Es ergibt sich die gesetzliche Versiche­rungs­pflicht in der:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung und
  • Unfallversicherung.

Die Meldepflicht obliegt (außer bei der anders geregelten Unfallversicherung) grundsätzlich dem Praxispartner. Das Krankenkassenwahlrecht übt der Student selbst aus. Nähere Informationen zur Sozialversicherungspflicht finden Sie in der Mitteilung zur Sozialversicherungspflicht der Studierenden der Berufsakademie Sachsen (PDF 273 kB) (PDF 163 kB).

Melde- und Anzeigepflichen zu einem eventuellen Unfall regeln sich aus der Eintrittszeit des Unfalles in der theoretischen oder praktischen Ausbildungsphase. Unfälle während der Theoriephase an der Staatlchen Studienakademie Glauchau müssen unvrzüglich gemeldet werden. Formuare sind im Sekretariat der Direktion bzw. der Verwaltung erhältlich.

Bereits nach sechs Semestern (3 Jahren) ist das Studium an der Berufsakademie mit akkreditiertem Bachelor-Abschluss erfolgreich beendet.

Aufgrund der kompakten Studienorganisation fallen im Studienbetrieb der Berufsakademie Sachsen keine Semesterferien im herkömmlichen Sinne an. Den Studierenden steht jedoch ihr individuell im Vertrag mit Ihrem Partnerunternehmen geregelter Urlaub zu, der mindestens dem gesetzlich zugesicherten Urlaubsanspruch entspricht.

Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zum Erwerb von Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen während des Studiums. Fachlich spezialisierte Zusatzqualifikationen fragen Sie bitte in Ihrem Studiengang an.

Darüber hinaus finden Sie Zusatzangebote zu Zertifizierungen in Fremdsprachen im Bereich Internationales, ebenso wie die Zusatzqualifikation "IKK" für Studierende der Berufsakademie Sachsen. Weiterhin bietet die Berufsakademie Sachsen den Erwerb einer Zusatzqualifikation "Messemana­ge­ment" an. Diesbezügliche Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen auf dem Campus bzw. dem Bereich Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit.

Studienbeginn

Studiebeginn für die Erstsemester ist immer der 01. Oktober eines Jahres. Fällt dieser auf ein Wochen­ende, so gilt der darauffolgende Wochen­tag. An diesem Tag sprechen Sie bitte den Ver­wal­tungsbüros der Studien­rich­tungen bzw. Studiengänge vor.

Dort erhalten Sie u.a. Ihre Studienunterlagen sowie den Studentenausweis und weitere Informationen zu Studienbeginn.

Einführungen

Die Studiengänge veranstalten zu Beginn des ersten Semesters eine Erstsemestereinführung. Hier erhalten Sie detaillierte Informa­tionen von Ihren Studiengangleitern zu Inhalten und organisatorischen Fragen. Den Termin erhalten Sie im jeweiligen Verwaltungsbüro Ihrer Studienrichtung bzw. Ihres Studienganges.

Immatrikulation

Im Okto­ber eines jeden Jahres feiert die Berufsakademie die Immatriku­lation der Studienanfänger in einem festlichen Rahmen. Ihre persönliche Einladung erhalten Sie in den ersten Studientagen vor Ort.

Bibliothek

Im November eines jeden Jahres bietet die Bibliothek der BA in Glauchau Informationsveran­stal­tungen für Erst­semester an. Die aktuellen Termine werden per Website der Bibliothek und Aushängen bekannt gege­ben.

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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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