Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat gibt Empfehlungen zu allen Angelegenheiten der Berufsakademie Sachsen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zu
- der Gründung neuer oder Aufhebung bestehender Staatlicher Studienakademien,
- der Einrichtung oder Aufhebung von Studienbereichen und Studiengängen,
- der Bestellung der Direktoren der Staatlichen Studienakademien,
- den Grundsätzen für das Verfahren zur Anerkennung von Praxispartnern,
- der Gründung von und der Beteiligung an Unternehmen,
- der Struktur- und Entwicklungsplanung der Berufsakademie Sachsen,
- dem Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen der Berufsakademie Sachsen und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- den Grundsätzen der Qualitätssicherung der Berufsakademie Sachsen.
Dem Aufsichtsrat gehören als Mitglieder an:
- vier Vertreter von Staatsministerien
- ein Hochschulprofessor
- eine Persönlichkeit aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder beruflicher Praxis
- sieben Vertreter der Praxispartner
- ein Vertreter der Studierenden der Berufsakademie Sachsen sowie
- ein Vertreter der Professoren der Berufsakademie Sachsen