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Berufungskommission


Zur Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und des Berufungsvorschlages für die Besetzung einer Professorenstelle an einer Staatlichen Studienakademie der Berufsakademie Sachsen, wird von der Direktorenkonferenz eine Berufungskommission gebildet. Der/die Direktor/in der jeweiligen Stu­dien­akademie unterbreitet dazu Vorschläge. Der Berufungskommission gehören gemäß §17 Abs. 3 SächsBAG an:

  • vier bis sechs hauptamtliche Professoren/innen (mindestens ein/e hauptberufliche Professor/in der Berufsakademie Sachsen muss einer anderen Studienakademie angehören)
  • zwei Lehrbeauftragte 
  • ein/e Studierende/r
  • mindestens ein/e Hochschulprofessor/in als externer Sachverständiger

Die Berufungskommission wählt in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte eine/n hauptberufliche/n Profes­sor/in der Berufsakademie Sachsen zum/zur Vorsitzenden. Der/die Direktor/in der Staatlichen Studien­akademie kann, soweit soweit er/sie nicht Mitglied der Berufungskommission ist, als beratendes Mitglied an den Sitzungen der Berufungskommission teilnehmen.     

Der Berufungskommission können die Frauenbeauftragte der BA Sachsen oder eine ihrer Stellver­tre­te­rinnen einer Staatlichen Studienakademie und die Hauptschwerbehindertenvertretung jeweils beratend ohne Stimmrecht angehören. Die Frauenbeauftragte oder eine ihrer Stellvertreterinnen ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung der Berufsakademie Sachsen, sofern sich ein/e Schwerbehinderte/r beworben hat.  

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