Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen an der Staatlichen Studienakademie Glauchau und alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung und der Studienordnungen eingehalten werden.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören z.B.:
- Beschlussfassung über Organisation und Durchführung der Modulprüfungen
- Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Modulprüfungen und die Bachelor- bzw. Diplomarbeit
- Entscheidungen über die Zulassungen zu Modulprüfungen und zur Bachelor- bzw. Diplomarbeit
- Entscheidungen über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Credits
- Entscheidungen über Anträge zur Wiederholung von Modulprüfungen
- Analyse der Entwicklung von Prüfungsergebnissen
- Prüfung und Bewilligung von Anträgen zum Nachteilsausgleich
Wie alle Kommissionen an der Berufsakademie Sachsen ist der Prüfungsausschuss paritätisch zusammengesetzt. Er besteht aus Vertretern der Staatlichen Studienakademie Glauchau und Praxispartnern. Auch Vertreter der Studentenschaft haben ein Stimmrecht im Prüfungsausschuss.
An der Staatlichen Studienakademie Glauchau wurde je ein Prüfungsausschuss für die beiden Studienbereiche Wirtschaft und Technik gebildet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch den Direktor der Staatlichen Studienakademie Glauchau berufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Beratungen des Prüfungsausschusses finden nach Bedarf statt. Die jeweiligen Beratungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
Vorsitzende der Prüfungsausschüsse sind Herr Prof. Ingolf Tiator (Technik) und Herr Prof. Dr. Nils Fröhlich (Wirtschaft).