Wohnheimzimmer im Prüfungszeitraum
Liebe Studierende des Matrikels 21:
Wenn Sie während der Prüfungsphase im Wohnheim übernachten möchten, müssen Sie einen Antrag auf kurzzeitige Einmietung stellen. Bitte beachten Sie, dass der Bezug eines Wohnheimzimmers coronabedingt von Voraussetzungen abhängt. Diese sind Ihnen in der Mail vom 18.11.2021 per Mail übermittelt worden.
Die Anreise im Wohnheim für die anstehenden Prüfungen ist ausschließlich an Wochentagen bis spätestens 16 Uhr möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kießling oder an folgende Adresse: wohnheim.glauchau@ba-sachsen.de.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Rene Kießling
Mitarbeiter Technischer Hausdienst
Standort Glauchau
Telefon | 03763/173-549 |
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E-Mail schreiben | |
Raum | WohH-B 181 |
Ansprechpartner Wohnheimangelegenheiten
Sprechzeit während des Einmietungszeitraumes (persönlich)
täglich 09.30 bis 10.00 Uhr
Sprechzeit außerhalb des Einmietungszeitraumes (telefonisch)
täglich 09.30 bis 10.00 Uhr